Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Epulum e.V.



§1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand


(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Epulum e.V. gelten für alle mit den Veranstaltungen von Epulum e.V. in Zusammenhang stehenden Belange nach Maßgabe des zwischen Epulum e. V. und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrags.
(2) Vertragspartner sind der Verein “Epulum e.V.”, welche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Epulum” oder “Veranstalter” genannt wird, sowie der jeweilige Teilnehmer, welcher “Teilnehmer” genannt wird.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Epulum e.V. gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Epulum e.V. abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, Epulum hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(4) Auch dann, wenn Epulum in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen von Epulum abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung vorbehaltlos ausführt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Epulum.
(5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Epulum gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2. Vertragsschluß


(1) Eine Anmeldung durch den Teilnehmer erfolgt per Email oder Post an Epulum.
(2) Die Anmeldung des Teilnehmers ist ein bindender Vertrag.
(3) Der Vertrag kommt erst durch eine separate Anmeldebestätigung durch Epulum zustande.
(4) Vorher abgegebene Angebote durch Epulum sind freibleibend.
(5) Bei verbindlicher Anmeldung auf elektronischem Wege, wird eine Anmeldebestätigung, sowie auf Anforderung die AGB per Email zugesandt.
(6) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Epulum die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Teilnehmer der ausdrücklichen Zustimmung von Epulum.

§3. Altersnachweis und Teilnahme unter 18 Jahren


(1) Für Teilnehmer ab 16 Jahren und unter 18 Jahren ist eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und (falls der/die Erziehungsberechtigte/n den Jugendlichen nicht selbst begleiten) eine von den Erziehungsberechtigten bestimmte volljährige Aufsichtsperson erforderlich. Die Einverständniserklärung ist beim Check-In abzugeben.
(2) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen. Diese haben die gesamte Veranstaltung die Aufsichtspflicht und alleinige Verantwortung für ihre Kinder.
(3) Ausnahmeregelungen bezüglich der begleitenden Aufsichtsperson bedürfen der Schriftform.

§4. Preise und Zahlungsbedingungen


(1) Alle Preisangaben auf unserer Homepage erfolgen ohne Gewähr. Sie stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar.
(2) Die Zahlung des Teilnahmebeitrages ist grundsätzlich im Voraus und ohne Abzug zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(3) Es gilt der zum Zeitpunkt der Überweisung aus der Preisstaffelung ersichtliche Betrag und nicht der zum Zeitpunkt der abgegebenen, verbindlichen Anmeldung geltende Betrag.
(4) Der fällige Teilnahmebetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung zu begleichen.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Epulum anerkannt sind. Ist der Teilnehmer Unternehmer, ist der zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Bei Anmeldung haftet für die Verbindlichkeit grundsätzlich derjenige, der die Anmeldung unterschrieben hat.

§5. Widerrufsrecht


(1) Für Veranstaltungsanmeldungen:
Ein Widerrufsrecht ist nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen und nicht auf Veranstaltungsanmeldungen anwendbar.
Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Spieler-, als auch Nichtspielerplätzen, ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Epulum bindend und verpflichtet zur Bezahlung.
- Ende der Widerrufsbelehrung –

§6. Rücktritt des Veranstalters


(1) Epulum ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn eine in der Einladung oder der Anmeldebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen überschritten wird.
(2) Epulum behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des ggf. bereits entrichteten Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
(3) In den vorgenannten Fällen erhält der Teilnehmer das eingezahlte Teilnahmeentgelt umgehend zurück.
(4) Epulum behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen von Epulum oder den Erfüllungsgehilfen von Epulum nicht Folge leisten, sofort von der Veranstaltung zu verweisen. Eine anteilige oder komplette Rückerstattung des Teilnahmebeitrags erfolgt in diesem Falle nicht.

§7. Haftung für Schäden


(1) Die Haftung von Epulum für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, sowie wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und dem Ersatz von Verzugsschäden nach §286 BGB. Insoweit haftet Epulum für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für selbstverschuldete Schäden haftet grundsätzlich der Verursacher. Eine eigene Haftpflichtversicherung des Teilnehmers wird grundsätzlich vorausgesetzt.
(4) Der (in Nr. 1 und 2) vorgenannte Haftungsausschluss; gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Epulum.
(5) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
(6) Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber Epulum ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzpflicht der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Epulum.
(7) Soweit Epulum für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haftet, ist Epulums Haftung auf das dreifache Teilnahmeentgelt beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
(8) Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er sich der Natur der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bewusst ist. Die Veranstaltung ist ein Geländespiel inklusive Kämpfen mit Polsterwaffen bei Tag und bei Nacht in einer nicht ausgeleuchteten Umgebung. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, bei für seine Einschätzung zu risikoreichen Situationen, sich jederzeit aus dem Spiel herauszunehmen und nicht daran teilzunehmen. Eine Haftung seitens des Veranstalters im Rahmen der Natur der Veranstaltung besteht nicht. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

§8. Form von Erklärungen


(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber Epulum oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
(2) Mündliche Zusagen durch einen Angestellten von Epulum, Vertretern oder von sonstigen Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Epulum.

§9. Urheberrechte und Recht an Bild und Ton


(1) Alle Rechte an Tonaufnahmen, Filmaufnahmen sowie Fotografien sind dem Veranstalter vorbehalten. Bei einer gewerblichen Nutzung und/oder öffentlichen Nutzung bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Aufnahmen für rein private Zwecke sind erlaubt.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich mit der – auch öffentlichen und gewerblichen – Verwertung und Verwendung von ihn darstellendem Bild- und Tonmaterial einverstanden, welches ihn – auch in Teilen – abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt.
(3) Alle Rechte an den mit der Veranstaltung verbundenen, aufgeführten, aufgezeichneten sowie besprochenen Ideen, Handlungen, Namen, Hintergründen, Storylines, Bildern, Logos und Eigennamen gehören Epulum und sind ausschließlich Epulum vorbehalten. Dies gilt auch für eigene – auf Basis dieser erstellten Bilder, Logos, Eigennamen und Hintergründen – erstellte Bilder, Logos und Hintergründen.
(4) öffentliche Aufführungen, übertragung und Wiedergabe von Aufnahmen der jeweiligen Veranstaltung – auch nach Bearbeitung – bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Epulum.

§10. Tiere auf der Veranstaltung


(1) Ein Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Epulum.

§11. Pflichten des Teilnehmers


(1) Der Teilnehmer ist für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
(2) Der Teilnehmer erkennt sämtliche vom Veranstalter vorgegebenen geltenden Sicherheitsbestimmungen bezüglich Ausrüstung und Verhalten an und ist verpflichtet, sich über diese selbstständig zu informieren.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Ausrüstung gegebenenfalls einer Prüfung durch den Veranstalter zu unterziehen. Trotzdem ist er für die gesamte Dauer der Veranstaltung weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält sich vor, für ihn fragwürdige Ausrüstungsgegenstände ohne Angabe von Gründen für die Veranstaltung nicht zuzulassen. In diesem Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, den jeweiligen Gegenstand umgehend aus dem Spielgebiet zu bringen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbstständig und unverzüglich aus dem Gebrauch zu nehmen.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtlichen Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
(5) Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährlichen Situationen für sich und andere Teilnehmer, aber auch gefährlichen Situationen für die Umgebung zu vermeiden. Er verpflichtet sich ebenso, auf die Gesundheit der anderen Teilnehmer bei Kämpfen und anderen Situationen zu achten. Dies bedeutet unter anderem: Er verpflichtet sich, nicht auf Palisaden oder Bäume zu klettern, er bremst seine Schläge mit der Polsterwaffe ab, er nimmt Rücksicht auf offensichtlich ängstliche oder mit der Situation überforderte Mitspieler, er benutzt keine nicht zugelassenen oder den Sicherheitsbestimmungen nicht genügenden Ausrüstungsgegenstände und er gibt keinen Alkohol weiter an Minderjährige. Ebenso verpflichtet er sich, auf sein Lagerfeuer zu achten und die aktuellen Brandschutzbestimmungen zu befolgen und das Feuer nicht unbeaufsichtigt zu lassen, im Wald nicht zu rauchen und insbesondere keine Glasscherben auf dem Gelände liegen zu lassen.
(6) Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf seinen Alkoholkonsum zu achten. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
(7) Die verbindliche Anmeldung als Nicht-Spieler-Charakter verpflichtet dazu, nicht nur den Anweisungen des Veranstalters im allgemeinen Sinne Folge zu leisten, sondern auch in Bezug auf Art und Weise des Charakterspieles, des Charakters und der Spielaktionen. Ausgenommen hiervon sind Gründe wie körperliche Erschöpfung, Verletzung etc. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von mindestens dem Differenzbetrag des NSC-Teilnahmebeitrags und dem Spieler-Conzahlerbeitrag der jeweiligen Veranstaltung fällig.
(8) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die von Epulum auf der Veranstaltung bekanntgegebenen Kampfregeln zu befolgen. Dies bedeutet insbesondere, das sog. „Chargen“ sowie „Infight“ (Waffenloser Nahkampf) generell Verboten sind.
Eine Ausnahme stellen Spieler und Nichtspieler dar, die ihr Einverständnis zu oben genannten Praktiken deutlich sichtbar (durch ein gelbes Band an Hand oder Waffe, welches von Epulum gestellt wird) zu erkennen geben. So gekennzeichneten Teilnehmern ist Infight/Chargen auf eigene Gefahr erlaubt. Jeder Teilnehmer, der sich durch eine solche Kennzeichnung zum Infight/Chargen bereit erklärt, entbindet Epulum von der Haftung an Schäden, die durch Infight/Chargen entstehen. Der Teilnehmer ist sich des Risikos beim Infight/Chargen bewusst, und verpflichtet sich zu besonderer Vorsicht gegenüber seinen Mitspielern.

§12. Übertragung von Teilnehmerplätzen


(1) Teilnehmerplätze sind nur in Ausnahmefällen, nach schriftlicher Zusage von Epulum übertragbar.

§13. Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort


(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der Geschäftssitz von Epulum in Pulheim.
(2) Für diesen Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Epulum, die Teilnahmebedingungen für die jeweilige Veranstaltung und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des Öffentlichen Rechtes oder Öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Epulum in Pulheim zuständige Gericht.
(4) Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsland der europäischen Union, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Epulum in Pulheim.